Rosenheim: Rundfunkgebührenpflicht
Pressemeldung vom 12. Februar, 2010. Veröffentlicht um 13:53 Uhr.
Der Bayerische Rundfunk hat die Stadt Rosenheim um die Übermittlung von gebeten. Die erbetene Gruppenauskunft umfasst alle Einwohner ab dem vollendeten 16. Lebensjahr der Ortsteile Westerndorf St. Peter, Egarten, Wernhardsberg Langenpfunzen, Erlenau, Wehrfleck, Mitterfeld, Happing, Heilig Blut – Happing Aisinger Landstr. – Happing, Kaltmühl, Kaltwies, Au bei Rosenheim, Happinger Au Aising, Oberwöhr, Aisinger Landstr. – Aising, Heilig Blut – Aising, Schönau, Pang, Westerndorf, Stocka, Schlipfham, Unterkaltbrunn, Pösling, Schwaig, Brucklach undHohenofen.
Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwohner ihrer Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nach Prüfung hat die Stadt Rosenheim die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Sie wird ihrer Verpflichtung zur Datenübermittlung nachkommen und dem Bayerischen Rundfunk in den nächsten Tagen die erbetenen Daten übermitteln. Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den Bayerischen Rundfunk – Abteilung Rundfunkgebühren -, 80300 München, Telefon 089/5900-05 zu richten. Die Stadt Rosenheim ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig. Beauftragte des Bayerischen Rundfunks überprüfen vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren . Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunks weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlungen entgegen. Die über das Bereithalten von
Rundfunkgeräten erbetenen Auskünfte müssen wahrheitsgemäß erteilt werden.
Quelle: Stadt Rosenheim
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